Was leistet ein Energieberater?

Als Energieberater bin ich ein Akademiker aus der Bau- und Energiebranche und habe in zusätzlichen Fortbildungen Kompetenzen und Berechtigungen erlangt.

  1. Als Energieberater (Langform "Energie-Effizienz-Experte") bin ich ein Sachverständiger für bauphysikalische Fragestellungen.
  2. Als Energieberater bin ich ein unabhängiger Fachplaner und berate Kunden und Bauherren hinsichtlich Heizwärmeverluste, möglicher Energieeinsparpotentiale und der für Sie besten Heizung. Dabei betrachte ich stets die wissenschaftliche Datenlage, wirtschaftliche Aspekte und die Umsetzbarkeit.
  3. Als Energieberater bin ich ein neutraler Vermittler zwischen Bauherren, Handwerkern und Fördermittelgebern.
  4. Als Energieberater wirke ich aktiv bei der Energiewende mit, indem ich über klimafreundliche Alternativen zu fossilen Energieträgern wie Erdgas oder Heizöl aufkläre.

Leistungen und übliche Abläufe 

Auf dieser Seite möchte ich Ihnen zeigen, welche Dienstleistungen ich für Sie erbringen kann und was dabei auf Sie zukommt.

Auf einen Blick

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Ihr individueller Sanierungsfahrplan ist ein Gutachten zum energetischen Zustand Ihres Wohngebäudes mit vorgegebenem Layout. Der iSFP wird über das Programm "Energieberatung für Wohngebäude" vom BAFA mit 50 % bezuschusst.

Der iSFP ist der elegante Weg, um Ihr Wohngebäude, die Themen Energieberatung und energetische Sanierungen kennenzulernen.

Sanierungen, welche die energetische Qualität eines Bauteils (z.B. Dach oder Fenster) oder der Beheizung erhöhen, können bei hochwertiger Ausführung vom BAFA oder von der KfW bezuschusst werden. Dabei sind mehrere Abfolgen und Anforderungen einzuhalten.

Energieausweise dienen der überschlägigen Vergleichbarkeit von Gebäuden in Ihren energetischen Qualitäten. Es ist gesetzlich vorgegeben einen Energieausweis bei Vermietung/Verkauf vorzulegen.

Neben den oben genannten Dienstleistungen biete ich noch viel mehr rund um Energie in Häuser ein. 

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Ihr "individueller Sanierungsfahrplan" (iSFP)

Ihr individueller Sanierungsfahrplan ist ein Gutachten zum energetischen Zustand Ihres Wohngebäudes mit vorgegebenem Layout. Der iSFP wird über das Programm "Energieberatung für Wohngebäude" vom BAFA mit 50 % bezuschusst.

Der iSFP ist der elegante Weg, um Ihr Wohngebäude, die Themen Energieberatung und energetische Sanierungen kennenzulernen.

Was steht drin?

Im individuellen Sanierungsfahrplan werden unter anderem folgende Fragen beantwortet:

  • Wie effizient und klimafreundlich ist das Wohngebäude heute und im Vergleich?
  • Welche Maßnahmen können die Heizkosten senken, die Effizienz steigern und die Umweltbilanz verbessern?
  • Was kosten energetische Sanierungen wie das Einsetzen neuer Fenster oder eine klimafreundliche Heizung?
  • Welche Reihenfolge ist bei energetischen Sanierungen sinnvoll?
  • Welche Details sind bei der Planung von energetischen Sanierungen zu beachten?
  • Welche Zuschüsse könnten bei der Umsetzung der energetischen Maßnahmen beantragt werden?
  • u.v.m.

Welchen Nutzen hat der iSFP?

Neben den wegweisenden Einschätzungen und Empfehlungen, die vermittelt werden, ergeben sich auch finanzielle Vorteile für den Hausbesitzer, wenn es um Energetische Sanierungen geht.

Wie erhalten Sie einen iSFP?

Gerne verschaffe ich Ihnen während des Projektes stets einen Überblick, indem ich Ihnen die aktuelle Phase nenne.

Phase 1: Erstgespräch beim Wohngebäude 
Wir treffen uns vor Ort und prüfen, ob ein iSFP möglich und sinnvoll ist. Mögliche Gegenargumente sind ein hoher Sanierungsfortschritt oder fehlende Voraussetzungen nach der Förderrichtlinie. 
 

Phase 2: Datenaufnahme
Nun werden die Gebäudedaten aufgenommen werden, welche zum Ausfertigen des iSFPs erforderlich sind. Dafür führen Sie mich um und durch das Wohngebäude. Relevant sind z.B. Baujahre der Fenster, Art und Baujahr der Heizung, Keller- und Dachräume.

Besonders bei Mehrfamilienhäusern kann ein Teil der Datenaufnahme auch nach Phase 3 stattfinden.
 

Phase 3: Angebotsunterzeichnung
Nach dem Erstgespräch erhalten Sie von mir ein Angebot für die Erstellung eines iSFPs, welches eine aufschiebende Bedingung enthält. Diese ist vorgeschrieben und macht die Gültigkeit des Angebots von der Förderzusage des BAFA abhängig.

Gerne biete ich auch die Kommunikation mit dem BAFA an.
 

Phase 4: Beantragung des iSFPs
Nach Angebotsunterzeichnung wird der iSFP beim BAFA beantragt. Hier kann es zu Bearbeitungszeiten beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle kommen.
 

Phase 5: Zusage und Ausarbeitung
Ab Erhalt des Zuwendungsbescheides ist die aufschiebende Bedingung hinfällig. Es wird mit der Ausarbeitung des iSFPs begonnen.
 

Phase 6: Übergabe und Erläuterung
Nach Fertigstellung erhalten Sie den zweiteiligen iSFP als pdf-Dokument. Im Rahmen eines Video-Calls erläutere ich Ihnen diesen und stehe für Fragen zur Verfügung.
 

Phase 7: Nachbereitung
Anschließend erhalten Sie eine Rechnung über den Angebotsumfang und begleichen diese. Zudem bestätigen Sie durch Unterschriften den Erhalt des iSFPs und die Erläuterung.
 

Phase 8: Abschließen des Projektes beim BAFA
Das Übermitteln und das Erläutern des iSFPs so wie das Begleichen der Rechnung werden dem BAFA gemeldet.
 

Phase 9: Erstattung
Nach erfolgreicher Prüfung durch das BAFA wird der Zuschuss in Form einer Erstattung an Sie ausgezahlt. Hier kann es erneut zu Bearbeitungszeiten kommen.

Energetische Sanierungen
(Einzelmaßnahmen)

Sanierungen, welche die energetische Qualität eines Bauteils (z.B. Dach oder Fenster) oder der Beheizung erhöhen, können bei hochwertiger Ausführung vom BAFA oder von der KfW bezuschusst werden. Dabei sind mehrere Abfolgen und Anforderungen einzuhalten.

Je nach Maßnahme sind zusätzlich zum genannten Ablauf noch weitere Schritte oder Berechnungen erforderlich.

Die Leistungen des Energieberaters können ebenfalls bezuschusst werden.

Wie lauten die Anforderungen?

Bezuschusst werden energetische Sanierungen, welche den Wärmedurchgangswiderstand des betrachteten Bauteils auf ein bestimmtes Niveau anheben. Bildlich gesprochen heißt das, die aufgebrachte Dämmung muss eine individuell errechnete Materialstärke überschreiten. Davor ist eine bauphysikalische Planung erforderlich, damit die Sanierung nur positive Effekte mit sich bringt. Zudem ist eine Dokumentation durch den Energieberater verpflichtend.

Beim Heizungswechsel ist relevant, welche Heizungsart eingebaut wird. Wärmepumpen, Solarthermie und Pelletkessel sind ein Auszug aus den bezuschussbaren Technologien.

Systeme, in welchen fossile Brennstoffe wie Erdgas oder Heizöl verbrannt werden, können so gut wie nicht bezuschusst werden.

Welche Zuschüsse sind möglich?

Bei den Maßnahmen an der Gebäudehülle liegen die möglichen Zuschüsse zwischen 15 % und 20 %. Die anerkannte Investition ist ohne iSFP auf 30.000 € pro Jahr und Wohneinheit, mit iSFP auf 60.000 € pro Jahr und Wohneinheit gedeckelt.

Maßnahmen an der Gebäudehülle (Auswahl):

  • Dachdämmung
  • Dämmung des Dachbodens
  • Fassadendämmung
  • Innendämmung der Außenwände
  • Fenstertausch
  • Kellerdeckendämmung
  • Dämmung der Kellerdecke

Beim Heizungstausch kann eine einmalige Investition anerkannt werden, welche sich aus der Anzahl der Wohneinheiten berechnet. Der Zuschuss hängt von vielen Faktoren ab und liegt zwischen 30 % und 70 %.

Wie erhalten Sie Zuschüsse bei Einzelmaßnahmen?

Gerne verschaffe ich Ihnen während des Projektes stets einen Überblick, indem ich Ihnen die aktuelle Phase nenne.

Phase 1: Erstgespräch beim Wohngebäude
Wir treffen uns vor Ort und prüfen, ob eine energetische Sanierung unter der Verwendung von Fördermitteln möglich und sinnvoll ist. Mögliche Gegenargumente sind die daraus resultierenden höheren Dämmstärken oder bei dringenden Vorhaben die Bearbeitungszeiten des BAFA/der KfW.

Zudem wird geprüft ob ein iSFP vorliegt oder ob es (finanziell) sinnvoll ist einen anfertigen zu lassen.
 

Phase 2: Datenaufnahme
Nun werden die Gebäudedaten aufgenommen, welche für die Fachplanung der Einzelmaßnahme erforderlich sind.
 

Phase 3: Angebotsunterzeichnung
Nach dem Erstgespräch erhalten Sie von mir ein Angebot für die Fachplanung und Baubegleitung der Einzelmaßnahme.

Wird ein Bauteil (Dach, Fenster...) energetisch saniert, biete ich auch die Kommunikation mit dem BAFA an.
 

Phase 4: Fachplanung
Nach Angebotsunterzeichnung erfolgt die Fachplanung der Maßnahme. Aus den Ergebnissen der Fachplanung geht eine Liste an Maßnahmen hervor, welche von einem Fachunternehmen angeboten und umgesetzt werden muss.

Das kann z.B. die Heizleistung der einzusetzenden Heizung in kW sein.
 

Phase 5: Einholen von Angeboten
Hier holen Sie Angebote von Fachunternehmen Ihrer Wahl ein. Gerne prüfe ich die Angebote auf Übereinstimmung mit der Fachplanung und helfe bei der Entscheidungsfindung. Die Angebote enthalten eine aufschiebende Bedingung, welche die Gültigkeit der Angebote von einer Förderzusage abhängig macht.
 

Phase 6: TPB-ID / BzA
Wenn Sie mir das unterschriebene Angebot des Fachunternehmens vorlegen, welches ich zuvor inhaltlich bestätigt habe, kann ich die TPB-ID (BAFA) oder die BzA (KfW) erstellen, welche als "Erlaubnis Fördermittel zu beantragen" gelten.
 

Phase 7: Beantragung der Zuschüsse
Mit der TPB-ID oder der BzA können die Zuschüsse beantragt werden. Hier kann es zu Bearbeitungszeiten beim BAFA oder bei der KfW kommen.
 

Phase 8: Zuwendungsbescheid und Umsetzung
Ab Erhalt des Zuwendungsbescheids wird die aufschiebende Bedingung im Angebot des Fachunternehmens hinfällig und die Umsetzung kann beginnen. Ich dokumentiere das Vorhaben und prüfe im Sinne aller Beteiligten (Hausbesitzer, Fördermittelgeber, Fachunternehmen), ob die Fachplanung wie besprochen umgesetzt wird.
 

Phase 9: Nachbereitung
Nach der Umsetzung prüfe ich die Rechnung des Fachunternehmens auf Übereinstimmung mit dem Angebot und der Umsetzung. 
Zudem erhalten Sie hier die Rechnung über meine Leistungen.
 

Phase 10: TPN-ID / BnD
Durch das Erstellen der TPN-ID oder der BnD bestätige ich die fachgerechte Durchführung der Sanierung und das Begleichen aller Rechnungen.
 

Phase 11: Einreichen bei BAFA/KfW
Die TPN-ID muss beim BAFA eingereicht werden. Die BnD muss bei der KfW eingereicht werden.
 

Phase 12: Auszahlung
Nach erfolgreicher Prüfung der eingereichten Unterlagen erfolgt die Auszahlung der Zuschüsse. Hier kann es wieder zu Bearbeitungszeiten kommen.

Energieausweise

Energieausweise dienen der überschlägigen Vergleichbarkeit von Gebäuden in Ihren energetischen Qualitäten. Es ist gesetzlich vorgegeben einen Energieausweis bei Vermietung/Verkauf vorzulegen.

Wie lauten die Anforderungen?

Bei einigen Gebäuden besteht eine Wahlfreiheit zwischen dem Energiebedarfsausweis und dem Energieverbrauchsausweis.

 

Ein Energiebedarfsausweis zeigt den berechneten Energiebedarf auf Basis der energetischen Kennwerte des Gebäudes und auf Basis von in DIN-Normen definierten Verhalten der Bewohner.

 

Ein Energieverbrauchsausweis zeigt den gemessenen Verbrauch an Energie, die die Bewohner über einen mehrjährigen Zeitraum durchschnittlich bezogen haben.

Wie erhalten Sie einen Energieausweis?

Phase 1: Erstgespräch beim Wohngebäude
Wir treffen uns vor Ort und prüfen welche Art des Energieausweises benötigt wird.
 

Phase 2: Datenaufnahme
Nun werden die erforderlichen Daten aufgenommen. Dies sind entweder die energetischen Kennwerte der Gebäudehülle und der Heizung beim Bedarfsausweis oder Energierechnungen beim Verbrauchsausweis.
 

Phase 3: Angebotsunterzeichnung
Nach dem Erstgespräch erhalten Sie von mir ein Angebot für das Erstellen eines Energieausweises.
 

Phase 4: Übermitteln des Energieausweises
Anschließend übermittle ich Ihnen den Energieausweis und meine Rechnung.

Weitere Leistungen

Neben den oben genannten Dienstleistungen biete ich noch viel mehr rund um Energie in Häuser ein. Hier ein paar Stichpunkte:

  • Heizlastberechnungen nach DIN EN 12831
  • Lüftungskonzepte nach DIN 1946-6
  • Wärmebrückenberechnungen
  • Berechnungen zum Hydraulischen Abgleich
  • Beratungen zum Gebäudeenergiegesetz GEG
  • Berechnungen zum sommerlichen Wärmeschutz
  • Baubegleitungen
  • Feuchtigkeitsmessungen
  • Stellungnahmen und Vorüberlegungen
  • u.v.m.

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Sprechen Sie mich bei individuellen Wünschen gerne an oder fragen Sie meine Partner

Sie planen einen Neubau?

  • Gerne berate ich Sie zu interessanten Krediten der KfW, begleite Sie beim Bauen und erstelle erforderliche Nachweise.
  • Sie brauchen zum Bauantrag eine Bilanzierung der Wärmeströme nach DIN V 18599 und den Nachweis zum sommerlichen Wärmeschutz.
  • Sie brauchen nach Fertigstellung eine Erfüllungserklärung und einen Energieausweis.

 

Sie planen eine Gesamtsanierung in einem Zug?

  • Gerne berate ich Sie zu interessanten Krediten der KfW, begleite Sie beim Bauen und erstelle erforderliche Nachweise.

 

 

 

 

 

Referenzen und Statistiken

Aufsuchende Energieberatung

Vom 25.04.2024 - 04.07.2024 durfte ich beim Projekt Aufsuchende Energieberatung der Stadt Rosbach vor der Höhe (Hessen) teilnehmen. Dabei wurden bis zu 100 Haushalte mit kostenlosen, einstündigen Erstberatungen zum energetischen Zustand ihrer Einfamilienhäuser und zur allgemeinen Gesetzeslage versorgt.

Vielen Hausbesitzern konnte ein erster Eindruck gegeben und gleichzeitig konnten erste Sorgen genommen werden. Ich bedanke mich bei den Beratungsempfängern für das positive Feedback und bei der Stadtverwaltung für die Organisation und Einladung.

In Zukunft finden Sie hier mehr Zahlen, Daten und Fakten zu begleiteten Projekten.

IMPRESSUM | DATENSCHUTZ

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